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Website der Stadt Zürich:
Hotline, Infos zu Betreuungsbeiträgen, Subventionsantrag, Formulare und Broschüren!
>> Familienergänzende Kinderbetreuung
Merkblatt zur Vergabe von subventionierten Plätzen in privaten Betreuungsangeboten, die einen Kontakt mit dem Sozialdepartement haben:
>> PDF vom Sozialdepartement
Individueller Beitragsfaktor:
Senkung des Grenzbetrages auf Fr. 100'000.-.
Der Grenzbetrag für die Bestimmung des Beitragsfaktors muss von Fr. 120‘000.- auf Fr. 100‘000.- herabgesetzt werden. Eine entsprechende Anpassung der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung ist derzeit in Arbeit und soll nach Genehmigung durch den Gemeinderat per 1. September 2011 in Kraft gesetzt werden.
>> Onlinerechner mit Grenzbetrag 120'000.-
>> Onlinerechner mit Grenzbetrag 100'000.-
Broschüre der Stadt Zürich:
>> Elternbeiträge und Subventionen (PDF)
Ein Betreuungstag in einer kihz Tagesstätte kostet bei einer Öffnungszeit von 10 1/2 bis 11 Stunden CHF 117 am Tag. Handelt es sich um ein Kind im Säuglingsalter (bis 18 Monate), erhöhen sich die Kosten um 50%, da die Betreuung intensiver ist und wir verpflichtet sind mehr Personal einzusetzen. An der Refinanzierung dieser Vollkosten beteiligen sich die Hochschulen ETHZ, UZH und PHZH, die Stadt Zürich und die Eltern. Der Elternbeitrag für einen Betreuungsplatz wird von der Stiftung kihz entsprechend dem Vorgehen der Stadt Zürich berechnet. Grundlage bildet dabei das Einkommen und weitere Rahmenbedingungen der Familie. Ob Eltern grundsätzlich Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben, können diese selbst anhand des Beitragsrechners herausfinden. Auch wenn es sich um einen Säugling handelt, zahlen die Eltern bei kihz maximal CHF 117.
Alle Eltern, die in der Stadt Zürich wohnen und Subventionen beanspruchen möchten, müssen beim Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich einen entsprechenden Antrag stellen. Sie erhalten dann einen sogenannten Beitragsfaktor, den sie der Stiftung kihz vorlegen müssen, sobald sie einen Platz erhalten.
Informationen zum Vorgehen, die Bestellung des Subventionsantrages, eine Broschüre zur Berechnung des Elternbeitrags und ein online Beitragsrechner sind auf der Website der Stadt Zürich erhältlich (siehe Links im Kästchen rechts).
Eltern, die nicht in der Stadt Zürich wohnen und Hochschulangehörige sind, haben ebenfalls Anspruch auf Subventionen durch die Hochschulen. Die Berechnung des Elternbeitrags wird analog der städtischen Grundlage von der Stiftung selbst vorgenommen. Sobald Eltern ein Platz angeboten wird, müssen die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden.
Je nach Zugehörigkeit der Eltern subventioniert die jeweilige Hochschule den Platz. Das heisst, sie kommt für die Differenz von Elternbeitrag und Vollkosten auf.
Eltern, die aufgrund ihres Einkommens keinen Anspruch auf Subventionen haben, zahlen CHF 117 für einen Betreuungstag. Der Säuglingszuschlag wird auch bei diesen Eltern von den Hochschulen übernommen.
Ferientage und Absenzen des Kindes können grundsätzlich nicht rückerstattet werden, da unsere Personal- und Betriebskosten in dieser Zeit ja die gleichen bleiben.
Wir verzichten auf eine Gebühr für die Verwaltung der Warteliste, erheben aber beim Eintritt in die Kindertagesstätte eine Administrationsgebühr von CHF 250. Bei der Aufnahme des zweiten Kindes oder dem Übertritt in eine andere kihz Tagesstätte reduziert sich diese auf CHF 100.
Alle Projekte oder Anschaffungen, die über den "normalen" Rahmen hinausgehen, müssen über Drittmittel finanziert werden.
Wir freuen uns deshalb über Zuwendungen von Gönnern und Spendern.
Gönner und Sponsoren
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