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Ein Tageskindergarten nimmt in der Regel Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt auf und garantiert eine ganztägige Betreuung inkl. Mittagessen. Seit 2008 sind im Kanton Zürich 2 Jahre Kindergarten obligatorisch, so dass in den Tageskindergärten nach dem kantonalen Lehrplan unterrichtet wird.
Personal
Die Kindergruppen werden von einer ausgebildeten Kindergärtnerin geleitet, unterstützt wird sie von Ausgebildeten, Auszubildenden und Praktikanten der Richtung Fachperson Betreuung.
Elternmitarbeit
Je nach Einrichtung wird eine Mitarbeit von den Eltern verlangt. Dies ermöglicht einen intensiven Kontakt und die gegenseitige Unterstützung.
Kosten
Die Kosten sind abhängig von den unterschiedlichen Tarifmodellen und Subventionsbeiträgen. Die Beiträge im Kindergarten werden in der Regel gleich berechnet wie diejenigen der Krippe.
Der öffentliche Kindergarten in der Stadt Zürich richtet sich erst an Kinder im Alter von 4-6 Jahren. Er ist nur von 8-12 Uhr und an einem Nachmittag i.d.Woche geöffnet. Die Betreuung über Mittag und am Nachmittag muss dann von den Eltern selbst organisiert werden.
Weiterführende Links:
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